außenwirtschaftliches Gleichgewicht
- außenwirtschaftliches Gleichgewicht
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Zustand, in dem sich bei konstanten Wechselkursen die
Zahlungsbilanz im Gleichgewicht befindet, ohne dass die
Notenbank zahlungsbilanzbedingte Transaktionen vornehmen müsste, ohne dass
Außenhandel und
Zahlungsverkehr beschränkt sind, ohne dass Eingriffe zur Stützung des Wechselkurses erfolgen und ohne dass sich unmittelbare Nachteile für die übrigen binnenwirtschaftlichen Ziele ergeben. Das außenwirtschaftliche Gleichgewicht zielt somit auf eine
außenwirtschaftliche Absicherung hin, auf eine
Abschirmung der Binnenwirtschaft und der nationalen
Wirtschaftspolitik vor unerwünschten Auslandseinflüssen. Das außenwirtschaftliche Gleichgewicht ist nach § 1
Stabilitätsgesetz neben Preisniveaustabilität, hohem Beschäftigungsstand sowie stetigem und angemessenem
Wirtschaftswachstum eines der zentralen gesamtwirtschaftlichen Ziele.
Da die Zahlungsbilanz als statistische Übersicht immer ausgeglichen ist, kommt den Teilbilanzen (v. a. Leistungs-, Kapital-, Gold- und
Devisenbilanz) besondere
Bedeutung zu. Je nachdem, ob nur der langfristige oder auch der kurzfristige
Kapitalverkehr einbezogen wird, bedeutet außenwirtschaftliches Gleichgewicht, dass die
Grundbilanz (Leistungs- und langfristige
Kapitalbilanz) ausgeglichen ist oder der Saldo der Gold- und Devisenbilanz null beträgt (keine Änderung der
Währungsreserven). Um ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht zu erreichen, muss
Deutschland einen Überschuss in der Handels- und
Dienstleistungsbilanz erwirtschaften, um die in der Regel hohen Defizite in der
Übertragungsbilanz (u. a. durch Heimatüberweisungen ausländischer
Arbeitnehmer, Entwicklungshilfezahlungen) und zum Teil in der Kapitalbilanz ausgleichen zu können. Als
Richtgröße für diesen Überschuss gilt ein Anteil des Außenbeitrags am
Bruttosozialprodukt von 1-2
Prozent. In den meisten Jahren lag der Anteil über 2 Prozent.
Universal-Lexikon.
2012.
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